KTP Kunststoff Palettentechnik, GmbH, Bous, Saarstr. 1, 66359 Bous. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2012 mit der KPT Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bous (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16064) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 21.05.2012 wirksam geworden.Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der KPT Beteiligungs GmbH mit Sitz in Bous (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 16064) am 02.10.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66359 Bous
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH