HRB 12587: KTR - Kerkhof-Transport und Rental GmbH, Nettetal, Poststr. 85, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 12587: KTR - Kerkhof-Transport und Rental GmbH, Nettetal, Poststr. 85, 41334 Nettetal. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 12587: KTR - Kerkhof-Transport und Rental GmbH, Nettetal, Poststr. 85, 41334 Nettetal. Nicht mehr Geschäftsführer: van den Kerkhof, Wilhelmus, gen. Willi, Wachtendonk / Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
KTR - Kerkhof-Transport und Rental GmbH, Nettetal, Poststr. 85, 41334 Nettetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 40/10) vom 01.08.2010 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
KTR - Kerkhof-Transport und Rental GmbH, Nettetal, Poststr. 85, 41334 Nettetal.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2007 mit Nachtrag vom 23.04.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Wolkenstein (bisher AG Chemnitz HRB 24229) nach Nettetal beschlossen. Geschäftsanschrift: Poststr. 85, 41334 Nettetal. Gegenstand: Transport und Vermietung von PKW und LKW. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, so dass er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten kann. Geschäftsführer: van den Kerkhof, Wilhelmus, gen. Willi, Nettetal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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