HRB 15087: KTV GmbH, Viersen, Kränkelsweg 22, 41748 Viersen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (33 IN 4/22) vom 29.04.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
KTV GmbH, Viersen, Kränkelsweg 22, 41748 Viersen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012. Entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Heide, Krause, Schaarhofer OHG, Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 5285) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2012. Geschäftsanschrift: Kränkelsweg 22, 41748 Viersen. Gegenstand: der Ein- und Verkauf von Kraftfahrzeugersatzteilen, technischen Anlagen und Maschinen für eigene und fremde Rechnung. Stammkapital: 45.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Richter, Stefan, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Sabas, Stefan, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Schaarhofer, Willi, Moers, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.