HRA 33276: KUB 5 GmbH & Co. KG, Köln, Württembergische Allee 2, 50858 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2020 das einzelkaufmännische Unternehmen Autodienst Kubina e.K. mit Sitz in Pulheim (Amtsgericht Köln, HRA 34452) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50858 Köln
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH & Co. KG