KUKA Industrietechnik GmbH, Augsburg (Zugspitzstr. 140, 86163 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 25.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 14914). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23.12.2005 mit der KUKA Roboter GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 14914) ist durch Verschmelzung zum 25.07.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
KUKA Industrietechnik GmbH, Augsburg (Zugspitzstr. 140, 86163 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2006 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 30.05.2006 mit der KUKA Roboter GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 14914) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KUKA Industrietechnik GmbH, Augsburg (Zugspitzstr. 140, 86163 Augsburg). Die Gesellschaft hat am 23.12.2005 mit der KUKA Roboter GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 14914) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 23.12.2005 zugestimmt.
KUKA Industrietechnik GmbH, Augsburg (Zugspitzstr. 140, 86163 Augsburg). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 24.11.1987 mit der Industrie-Werke Karlsruhe Augsburg Aktiengesellschaft (nach Firmenänderung nunmehr: IWKA Aktiengesellschaft) mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Karlsruhe HRB 94) ist durch Aufhebungsvertrag vom 16.12./17.12.2004 zum 31.12.2004 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.