PR 486 HB: KUKUK Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB Kauert | König | Knigge, Bremen (Hermann-Ritter-Straße 112, Tabakquartier, 2. Obergeschoss, 28197 Bremen). Name: KUKUK Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB Kauert | König | Knigge; Der Name der Partnerschaft ist geändert.
PR 486 HB: Kauert | König | Knigge Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bremen (Hermann-Ritter-Straße 112, Tabakquartier, 2. Obergeschoss, 28197 Bremen). Name: Kauert | König | Knigge Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB; Partner: 3. Knigge, Marcus, * ‒.‒.‒‒, Bremen, Architekt; Der Name der Partnerschaft ist geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hübschen/Knigge Architektengesellschaft mbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 25991 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Partnerschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
PR 486 HB: Kauert + König Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bremen (Hermann-Ritter-Straße 112, Tabakquartier, 2. Obergeschoss, 28197 Bremen). Name: Kauert + König Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB; Bremen; Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als freischaffende Architekten sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Partner darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Partner: 1. Kauert, Jörn, * ‒.‒.‒‒, Bremen, Architekt; Partner: 2. König, Björn, * ‒.‒.‒‒, Bremen, Architekt; Partnerschaft