HRB 716799: KUNDO xT GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Bahnhofstraße 10, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Obergfell, Frank, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Obergfell, Tilman, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Obergfell, Tilman, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 716799: KUNDO xT GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Bahnhofstraße 10, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Obergfell, Tilman, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 716799: KUNDO Home Solutions GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Bahnhofstraße 10, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: KUNDO xT GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Herstellung und der Vertrieb mechatronischer Geräte und Anlagen sowie die Durchführung aller hiermit zusammenhängender Dienst- und Serviceleistungen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Obergfell, Frank, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherzinger, Clemens, St. Georgen im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Ketterer, Lionel, Schonach im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KUNDO xT GmbH", St. Georgen im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 600889) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.