Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
b)
Sitz verlegt; nun:
Stolberg (Amtsgericht Aachen, HRA 10215) |
|
|
b)
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
24.05.2024
Marksteiner |
1 |
a)
KUNZE Food Solutions G.m.b.H. & Co. KG
b)
Stolberg
Geschäftsanschrift:
Werther Straße 20, 52224 Stolberg |
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter
sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
KUNZE Management G.m.b.H., Weiswampach /
Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés
B249398) |
|
a)
Kommanditgesellschaft
b)
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde
Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KUNZE
Food Solutions GmbH", Düren (Amtsgericht Düren, HRB 7177).
Der Sitz ist von Weinstadt (bisher Amtsgericht Stuttgart, HRA
737645) nach Stolberg verlegt.
c)
Kommanditist:
Bauens, Sascha Alexander, Stolberg, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
8.350,00 EUR.
Kommanditist:
Lopez Lopez, Marlène, Raeren/Belgien, * ‒.‒.‒‒,
Haftsumme: 8.350,00 EUR.
Kommanditist:
Krahe, Darius Magnus, Stolberg, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
8.350,00 EUR. |
a)
22.05.2024
Chauvistré-Doum |
HRB 7177: KUNZE Food Solutions GmbH, Düren, Heinkelstraße 41, 71384 Weinstadt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Stuttgart, HRA 737645) am 01.02.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 737645: KUNZE Food Solutions G.m.b.H. & Co. KG, Weinstadt, Heinkelstraße 41, 71384 Weinstadt. (Der Betrieb einer Maschinenbau- und Ersatzteilbeschaffung, insbesondere für Bäckereimaschinen, sowie der Erwerb von Beteiligungen an anderen Gesellschaften aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Heinkelstraße 41, 71384 Weinstadt. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: KUNZE Management G.m.b.H., Weiswampach / Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B249398). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KUNZE Food Solutions GmbH", Düren (Amtsgericht Düren HRB 7177) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7177: KUNZE Food Solutions GmbH, Düren, Heinkelstraße 41, 71384 Weinstadt. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die KUNZE Food Solutions G.m.b.H. & Co. KG mit Sitz in Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart 00 AR 11884/20 Hw) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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