KUSTAN Umwelt- und Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Str. 10, 07407 Rudolstadt. Die Verschmelzung wurde am 30.08.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3665). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KUSTAN Umwelt- und Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Str. 10, 07407 Rudolstadt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kustan GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3665) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KUSTAN Umwelt- und Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Str. 10, 07407 Rudolstadt.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Bürvenich, Michaela, Essen, * ‒.‒.‒‒; Ernst, Roland, Rudolstadt, * ‒.‒.‒‒; Langguth, Chris, Königsee, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 30.08.2010 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Herstellung und Vertrieb") von der KUSTAN Umwelttechnik GmbH mit dem Sitz in Rudolstadt (Amtsgericht Jena HRB 200858) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KUSTAN Umwelt- und Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Str. 10, 07407 Rudolstadt.(die Entwicklung, Planung und Herstellung von Industrieanlagen aus Kunststoff für den Umweltschutz.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Prof.-Hermann-Klare-Str. 10, 07407 Rudolstadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Kustan Beteiligungs-GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 7767), einzelvertretungsberechtigt.