KUSTAN Umwelttechnik GmbH, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Straße 10, 07407 Rudolstadt. Die Verschmelzung wurde am 31.08.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1995).
KUSTAN Umwelttechnik GmbH, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Straße 10, 07407 Rudolstadt. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kustan Holding GmbH mit dem Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 1995) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KUSTAN Umwelttechnik GmbH, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Straße 10, 07407 Rudolstadt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Mortag, Hans-Jürgen, Techniker, Rottenbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bürvenich, Michaela, Essen, * ‒.‒.‒‒.
KUSTAN Umwelttechnik GmbH, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Straße 10, 07407 Rudolstadt.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.08.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 30.08.2010 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Herstellung und Vertrieb") auf die KUSTAN Umwelt-und Kunststofftechnik GmbH & Co.KG mit dem Sitz in Rudolstadt (Amtsgericht Jena HRA 501934) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
KUSTAN Umwelttechnik GmbH, Rudolstadt, Prof.-Hermann-Klare-Straße 10, 07407 Rudolstadt.Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Prof.-Hermann-Klare-Straße 10, 07407 Rudolstadt. Geändert, nun: Geschäftsführer: Arntz, Friedel, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.