KUVERBAU GmbH Malerei und Bautenschutz, Mülheim an der Ruhr (Prinzeß-Luise-Str. 4, 45479 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
KUVERBAU GmbH Malerei und Bautenschutz, Mülheim an der Ruhr (Prinzeß-Luise-Str. 4, 45479 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
KUVERBAU GmbH Malerei und Bautenschutz, Taucha (Prinzeß-Luise-Str. 4, 45479 Mühlheim a.d. Ruhr).Der Sitz der Gesellschaft ist verlegt nach Mühlheim an der Ruhr (nun Amtsgericht Duisburg HRB 17898).
KUVERBAU GmbH Malerei und Bautenschutz, Mülheim an der Ruhr (Prinzeß-Luise-Str. 4, 45479 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Taucha (bisher Amtsgericht Leipzig, HRB 16638) nach Mülheim an der Ruhr beschlossen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag in § 17 geändert und § 19 aufgehoben. Gegenstand: die Durchführung von Holz- und Bautenschutz sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten und die Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertretereines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Körbis, Hartmut, Taucha, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.