KWB Kunststoffwerk Bremen GmbH, Bremen, Ferdinand-Porsche-Straße 18, 28237 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2009 mit Ergänzung vom 31.08.2009 und der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse vom 14.05.2009 und 31.08.2009 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Neckaris GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 25672 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
KWB Kunststoffwerk Bremen GmbH, Bremen, Ferdinand-Porsche-Straße 18, 28237 Bremen. Gegenstand: Die Be- und Verarbeitung von Kunststoff und Kunststoffabfällen sowie der Handel und der Vertrieb mit diesen und verwandten Produkten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung zentraler Dienstleistungen insbesondere in der finanziellen Betreuung und im Controlling. Weiterhin Beratung beim Aufbau von Nettzwerken, IT-Servicemanagement und sämtliche Beratungsleistungen im Bereich IT, insbesondere hinsichtlich Rechnungswesen, Controlling, Lagerhaltung und betriebswirtschaftlicher Auswertungen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.06.2009 wurde der Gegenstand und entsprechend § 3 des Gesellschaftsvertrags geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2009 mit Ergänzung vom 31.08.2009 und der jeweiligen Zustimmungsbeschlüsse vom 10.06.2009 und 31.08.2009 ist die ALTUS Service GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97756) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
KWB Kunststoffwerk Bremen GmbH, BremenFerdinand-Porsche-Straße 18, 28237 Bremen. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 18, 28237 Bremen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlungen vom 16.12.2008 und 23.12.2008 ist das Stammkapital um 3.475.000 EUR auf 25.000 EUR herabgesetzt und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 5 sowie ferner in § 16 (Bekanntmachungen) neu gefasst worden..