KWK Holding GmbH, Husum(Dieselstraße 10-12, 25813 Husum). Die Verschmelzung ist mit der am 04.09.2008 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRA 5523 Fl) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
KWK Holding GmbH, Husum(Dieselstraße 10-12, 25813 Husum). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die ErsteMSB KG mit Sitz in Flensburg (AG Flensburg, HRA 5523 Fl) - bisher firmierend als ErsteMSB GmbH & Co. KG - verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam..
KWK Holding GmbH, Husum(Dieselstraße 10-12, 25813 Husum). Prokura: Ridder, Oliver, * ‒.‒.‒‒, Husum; Einzelprokura.
4 CR GmbH, Husum(Dieselstraße 10-13, 25813 Husum). Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Lackierzubehör sowie Einrichtungen und Ausrüstungen von Karosseriewerkstätten. Gegenstand des Unternehmens ist zudem die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 ist die Satzung in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital), § 10 (Ergebnisverteilung)und § 19 (Bekanntmachungen) geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Trommelberg GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 5640 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Die Firma lautet nun: KWK Holding GmbH. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..