KWOK & CHAN Gastronomie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, (Saalburgstraße 31, 60385 Frankfurt am Main).Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter Kwok, Yee Loong, Gastronomiebetriebe e.K. (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 44789) auftretenden Kaufmann Kwok, Yee Loong übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
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