Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Stadionstraße 60a, 56626 Andernach |
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a)
18.11.2024
Hausch
b)
Fall 9 |
HRA 21398: KY Bauträger GmbH & Co. KG, Andernach, Eisengasse 9-11, 56626 Andernach. Nach Sitzverlegung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: KY Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz HRB 24787), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 21398:KY Bauträger GmbH & Co. KG, Bad Ems, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems.Geändert, nun: Neuer Sitz: Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Eisengasse 9-11, 56626 Andernach. Der Sitz ist nach Andernach verlegt.
HRA 21398:KY Bauträger GmbH & Co. KG, Bad Ems, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.10.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRA 21398:KY Bauträger GmbH & Co. KG, Bad Ems, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems.Von Amts wegen zu lfd. Nr. 2) wegen fehlerhaftem Sitz des übertragenden Rechtsträgers berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung Teile des Vermögens der KY Bauunternehmung Yusuf Kocyigit e.K. mit Sitz in Andernach (AG Koblenz, HRA 21381) nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 27.08.2014 als Gesamtheit übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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