KYV Zement Holding Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 06.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
KYV Zement Holding Verwaltungs GmbH, Wiesbaden (Biebricher Str. 69, 65203 Wiesbaden). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Dyckerhoff Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 2035) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.