HRB 21560: KaRo Oberflächentechnik GmbH, Düsseldorf, Höherweg 244, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 21560: KaRo Oberflächentechnik GmbH, Düsseldorf, Höherweg 244, 40231 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 21560: KARO Fein- und Sandstrahl GmbH, Düsseldorf, Erkrather Straße 246, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma sowie weiter in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: KaRo Oberflächentechnik GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Höherweg 244, 40231 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Fein- und Sandstrahlerei sowie der Betrieb einer Pulverbeschichtung durch elektrostatisches Aufbringen von Kunststoffpulvern auf Metall. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der KaRo Pulverbeschichtungsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 28893) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.