GnR 171:Kaarßen Milchhof eG, Kaarßen, Laaver Straße 2, 19273 Kaarßen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Agrobetrieb e.G. Kaliß am 26.02.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
GnR 171:Kaarßen Milchhof eG, Kaarßen, Laaver Straße 2, 19273 Kaarßen.Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 22.12.2014 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2014 mit der Agrobetrieb e.G. Kaliß mit Sitz in Neu Kaliß (Amtsgericht Schwerin GenR 10) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kaarßen Milchhof eG, Kaarßen, Laaver Straße 2, 19273 Kaarßen. Nicht mehr Vorstand: Siemke, Wolfgang, Privelack, * ‒.‒.‒‒.
Kaarßen Milchhof eG, Kaarßen, (Laaverstraße 2, 19273 Kaarßen).Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 28.08.2009 und der Gesellschafterversammlung und Generalversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 28.08.2009 mit der Gut Ahrensberg GmbH, Kaarßen (Amtsgericht Lüneburg HRB 2420) und der Agrar eG Strachau, Laake (Amtsgericht Lüneburg GnR 161) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kaarßen Milchhof eG, Kaarßen, (Laaverstraße 2, 19273 Kaarßen).Die Generalversammlung vom 23.07.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 23 (Gemeinsame Vorschriften für Vorstand und Aufsichtsrat ) beschlossen.
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