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Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg (HRA 333228) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Im Breitspiel 2 - 4
69126 Heidelberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 333228
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG aus Heidelberg war im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRA 333228 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG wies zuletzt vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Registermeldungen 3

Calendar 15.10.2007
Löschung

Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 10.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 08.10.2007
Veränderung

Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kabel Baden-Württemberg Zweite GmbH & Co. KG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 701184) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 18.06.2007
Veränderung

Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vertretungsbefugnis geändert bei der persönlich haftenden Gesellschafterin: Kabel Baden-Württemberg Verwaltungs-GmbH, Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337469), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 2

15.10.2007
Registervorgang

Löschung 11.10.2007

18.06.2007
Entscheideränderung

Eintritt
Kabel Baden-Württemberg Verwaltungs-GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter