Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Kabel Baden-Württemberg Verwaltungs GmbH, Heidelberg (Mannheim HRB 337469). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg, (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BAK Südwest GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 9724) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg, (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RKS I GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 4342) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg, (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "RKS TELECOM Süd-West GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 702345) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabel Baden-Württemberg Zweite GmbH & Co. KG, Heidelberg (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg). Firma geändert; nun: Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG.
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