Kabel Deutschland Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterföhring, Landkreis München, Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring.Die Verschmelzung wurde am 10.12.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 83902).
Kabel Deutschland Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterföhring, Landkreis München, Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring.Geschäftsanschrift: Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Unterföhring, Landkreis München (Amtsgericht München HRA 83902) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabel Deutschland Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterföhring, Landkreis München, (Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring).Die Kabel Deutschland Erste Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 169344) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabel Deutschland Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterföhring, Landkreis München (Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring). Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Enge, Jana, Moosach, * ‒.‒.‒‒.
Kabel Deutschland Zweite Beteiligungsgesellschaft mbH, Unterföhring, Landkreis München (Betastraße 6-8, 85774 Unterföhring). Bestellt: Geschäftsführer: Thomason, Paul, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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