Kabelfernsehen Baden-Württemberg I GmbH, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Kabelfernsehen Baden-Württemberg I GmbH, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kabel BW Holdings GmbH", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 702325) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabelfernsehen Baden-Württemberg I GmbH, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 6 (Vertretung), vormals § 7 beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Kabelfernsehen Baden-Württemberg I GmbH, Heidelberg (Im Breitspiel 2 - 4, 69126 Heidelberg). Bestellt als Geschäftsführer: Thiemann, Klaus, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofer, Georg, CH-Brülisau, * ‒.‒.‒‒.
Blitz 04-199 GmbH, München (Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg). Sitz verlegt nach Heidelberg (nun Amtsgericht Heidelberg HRB 7960). Neue Firma: Kabelfernsehen Baden-Württemberg I GmbH. Neuer Sitz: Heidelberg.