HRB 5613: Kabrich GmbH, Datteln, Merveldtstraße 234 a, 45663 Recklinghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Recklinghausen beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesellschafter und Beteiligungsverhältnisse) beschlossen. § 7 der Satzung wurde ersatzlos gestrichen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2021 hat die Änderung in § 19 (Ausschluss eines Gesellschafters) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) (Vertretung) beschlossen. Recklinghausen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Jeibmann, Heinrich, Datteln, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dähn, Britta, Recklinghausen, * ‒.‒.‒‒; Jeibmann, Karsten, Nottuln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Jeibmann, Christiana.
HRB 5613: Kabrich GmbH, Datteln, Körtlingstraße 2, 45711 Datteln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Merveldtstraße 234 a, 45663 Recklinghausen.
HRB 5613: Kabrich GmbH, Datteln, Körtlingstraße 2, 45711 Datteln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2015 mit der Schelp GmbH mit Sitz in Datteln (Amtsgericht Recklinghausen, HRB 5881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kabrich GmbH, Datteln (Körtlingstr. 2, 45711 Datteln). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Name und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Badbergen (bisher Amtsgericht Osnabrück, HRB 19778) nach Datteln beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegemstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand: das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen, Unternehmensberatung, Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Immobilien, Handel mit Textilien und Waren des täglichen Bedarfs. Stammkapital: 47.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat nur einen Geschäftsführer. Geschäftsführer: Jeibmann, Heinrich, Datteln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jeibmann, Christina, Datteln, * ‒.‒.‒‒.