HRB 201684: Kaffeelino UG (haftungsbeschränkt), Moringen OT Fredelsloh, Sollingstraße 56, 37186 Moringen OT Fredelsloh. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Kunst und Antiquitäten Hans Cyrny e.K. (Amtsgericht Göttingen HRA 201216) am 24.05.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kaffeelino UG (haftungsbeschränkt), Moringen OT Fredelsloh, Sollingstraße 56, 37186 Moringen OT Fredelsloh. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Kunst und Antiquitäten Hans Cyrny e.K. (AG Göttingen HRA 201216) auftretenden Kaufmann Hans-Jürgen Cyrny, * ‒.‒.‒‒, Moringen, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kaffeelino UG (haftungsbeschränkt), Moringen OT Fredelsloh, Sollingstraße 56, 37186 Moringen OT Fredelsloh. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2011. Geschäftsanschrift: Sollingstraße 56, 37186 Moringen OT Fredelsloh. Gegenstand: Betrieb eines Cafes, einer Kaffeerösterei, einer Eisdiele sowie Touristikveranstaltungen und die Veranstaltung von Kultur- und Kunstausstellungen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Cyrny, Hans-Jürgen, Moringen OT Fredelsloh, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.