KaiLin GmbH, Oberhausen, (Roonstr. 33, 46049 Oberhausen).).
KaiLin GmbH, Oberhausen, (Roonstr. 33, 46049 Oberhausen).).
KaiLin GmbH, Oberhausen (Roonstr. 33, 46049 Oberhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Groß- und Einzelhandel - Import und Export - mit Hochtechnologieprodukten aus dem Bereicht der Automobilzubehörtechnologie, der Medizintechnik und deren Handelsvertretung. Dabei steht insbesondere der europäisch-asiatische Warenverkehr im Vordergrund. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner der Betrieb von Gaststätten und Asia-Shops. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Förderung, insbesondere die Organisation und Abwicklung von Kontakten im Bereich von Handel und Wissenschaft, und entsprechende Dienstleistungen.
KaiLin GmbH, Oberhausen (Fernewaldstr. 31, 46119 Oberhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2005. Gegenstand: Der Handel mit sämtlichen Produkten, insbesondere von deutschen Hochtechnologieprodukten aus dem Bereich der Automobilzubehörtechnologie, der Medizintechnik und deren Handelsvertretung. Dabei steht insbesondere der europäisch-asiatische Warenverkehr im Vordergrund. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder Geschäftsführer allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Fu, Qiang, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒; Sun, Kai, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.