Nummer
der
Eintragung |
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
|
b)
Ausgeschieden als
Partner:
Galldiks, Peter, Steuerberater, Radevormwald, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Partner:
Klee, Fabian, Steuerberater, Remscheid, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Partner:
Scherff, Susanne, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin,
Hilden, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Partner:
Friedmann, Jens Hermann, Steuerberater, Wuppertal,
* ‒.‒.‒‒ |
|
a)
07.02.2023
Wyczisk |
PR 141: Kaib, Galldiks und Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB, Remscheid (Rosenstraße 21-23, 42857 Remscheid). Ausgeschieden als Partner: Oestreich, Jörg Detlef, Steuerberater, Remscheid, * ‒.‒.‒‒; Ruoff, Wolfgang, Steuerberater, Essen, * ‒.‒.‒‒.
PR 141: Kaib, Galldiks und Partner, Steuerberatungsgesellschaft, Remscheid (Rosenstraße 21-23, 42857 Remscheid). Neuer Name: Kaib, Galldiks und Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbB. Nach Wegfall einer Berufsbezeichnung nunmehr Partner: Oestreich, Jörg Detlef, Steuerberater, Remscheid, * ‒.‒.‒‒; Strycker, Thomas, Steuerberater, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Der Name der Partnerschaft ist geändert.
PR 141: Kaib, Galldiks und Partner, Steuerberatungsgesellschaft, Remscheid (Rosenstraße 21-23, 42857 Remscheid). Eingetreten als Partner: Strycker, Thomas, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
PR 141: Kaib, Galldiks und Partner, Steuerberatungsgesellschaft, Remscheid (Rosenstraße 21-23, 42857 Remscheid). Die Partnerschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Partnerversammlung vom selben Tage und der Partnerversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der BECKER & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Essen, PR 2332) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Partnerschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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