Kaimann Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hövelhof (Hansastraße 2-5, 33161 Hövelhof). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kaimann GmbH mit Sitz in Hövelhof am 05.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kaimann Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hövelhof (Hansastraße 2-5, 33161 Hövelhof). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.12.2007 mit der Kaimann GmbH mit Sitz in Hövelhof (Amtsgericht Paderborn HRB 8570) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kaimann Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hövelhof (Hansastraße 2-5, 33161 Hövelhof). Bestellt als Geschäftsführer: Kaimann, Georg Josef, Hövelhof, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaimann, Wilhelm, Kaufmann, Hövelhof.