Kaiser´s Tengelmann AG, Viersen, Lichtenberg 44, 41747 Viersen.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05.11.2009 im Wege des Formwechsels in die Kaiser's Tengelmann GmbH mit Sitz in Viersen umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kaiser´s Tengelmann AG, Viersen, Lichtenberg 44, 41747 Viersen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Steffen, Jürgen, Nettetal, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Diete-Wendl, Rainer, Mammendorf, * ‒.‒.‒‒; Gerads, Heinrich, Weichs, * ‒.‒.‒‒.
Kaiser´s Tengelmann AG, Viersen, Lichtenberg 44, 41747 Viersen.Nicht mehr Vorstand: Ahlers, Bernd, Viersen, * ‒.‒.‒‒.
Kaiser´s Tengelmann AG, Viersen, Lichtenberg 44, 41747 Viersen.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
Kaiser´s Tengelmann AG, Viersen, Lichtenberg 44, 41747 Viersen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 14.08.2009 und desjenigen der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2009 mit der Kaffeerösterei Viersen GmbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 10405) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen