HRA 5055: Kaiser Bekleidungs-GmbH & Comp. KG, Freiburg im Breisgau, Raustraße 2-4, 79098 Freiburg im Breisgau. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2019 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kaiser Modehäuser GmbH & Co. KG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701553) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Freiburg
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