Kaiser Spiel GmbH, Rosenheim, Lindenweg 10, 83022 Rosenheim. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2010 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Kaiser Bernhard, Rosenheim, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma "Kaiser-Schirme e.K." mit dem Sitz in Rosenheim geführt (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein, HRA 10592). Die Verschmelzung wurde am 13.04.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: GmbH