HRB 18371: Kaliga GmbH, Neuss, Am Kuckhofer Feld 15, 41470 Neuss. Die Gesellschafterversammlung vom 22. Mai 2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 50.005,00 EUR um 125.000,00 EUR auf 175.005,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 175.005,00 EUR.
HRB 18371: Kaliga GmbH, Neuss, Am Kuckhofer Feld 15, 41470 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24. August 2015. Geschäftsanschrift: Am Kuckhofer Feld 15, 41470 Neuss. gewerblicher Güterkraftverkehr, Transport- und Frachtvermittlung, Betrieb einer Kfz- bzw. Nutzfahrzeugwerkstatt sowie gewerblicher Verleih von Nutzfahrzeugen. 50.005,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kaliga, Marius, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kleemeyer, Fritz, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kaliga GmbH & Co. KG, Neuss (Amtsgericht Neuss HRA 6537) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24. August 2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.