Kalksandsteinwerk Cottbus-Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, (Oeseder Str. 8, 49124 Georgsmarienhütte).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH am 10.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Kalksandsteinwerk Cottbus-Beteiligungsgesellschaft mbH, Georgsmarienhütte, (Oeseder Str. 8, 49124 Georgsmarienhütte).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Brinkhege Isoliertechnik Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 110378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kalksandssteinwerk Cottbus- Beteiligungsgesellschaft mbH, Cottbus(Oeseder Str. 8, 49124 Georgsmarienhütte). Der Sitz der Gesellschaft ist von Cottbus nach Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück, HRB 200615) verlegt..