HRA 21431: Kalksandsteinwerke Schencking GmbH & Co. KG, Wadgassen, Schäfereistraße 75 a, 66787 Wadgassen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.09.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.09.2017 mit der KS Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19756) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21431: Kalksandsteinwerk Differten / Saar Schencking GmbH & Co. KG, Wadgassen, Schäfereistraße 75 a, 66787 Wadgassen. Firma geändert, nun: Kalksandsteinwerke Schencking GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2017 mit der SW-Decken Verwaltungs-GmbH Südwest mit Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 14508) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21431: Kalksandsteinwerk Differten / Saar Schencking GmbH & Co. KG, Wadgassen, Schäfereistraße 75 a, 66787 Wadgassen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kalksandsteinwerk Bienwald Schencking Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken HRB 24995), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schencking Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 23283).
Kalksandsteinwerk Differten / Saar Schencking GmbH & Co. KG, Wadgassen (Schäfereistraße 75 a, 66787 Wadgassen). Prokura erloschen: Frohs, Adam, Lebach, * ‒.‒.‒‒; Witte, Stefan, Rott/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
Kalksandsteinwerk Differten / Saar Schencking GmbH & Co. KG, Wadgassen (Schäfereistraße 75 a, 66787 Wadgassen). Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Frohs, Adam, Lebach, * ‒.‒.‒‒; Witte, Stefan, Wissembourg/Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
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