Kalt Holding GmbH, Oberhausen, Steinbrinkstr. 1, 46145 Oberhausen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 24.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2012 Teile ihres Vermögens (operativer Gebäudereinigungs-Betrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Kalt Gebäudereinigung GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HR B 24845) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
46145 Oberhausen
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Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH