HRB 531: Kalthöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach, Diebesweg 59, 41065 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Nordring 59, 41066 Mönchengladbach.
HRB 531: Kalthöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach, Diebesweg 59, 41065 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2019 hat den Gesellschaftsvertrag unter Beibehaltung der Firma, des Sitzes, des Gegenstandes, des Stammkapitals und der allgemeinen Vertretungsregelung neu gefasst.
HRB 531: Kalthöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach, Diebesweg 59, 41065 Mönchengladbach. Bestellt als Geschäftsführer: Kalthöfer, Philip, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kalthöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach (Diebesweg 59, 41065 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat den Gesellschaftsvertrag unter Beibehaltung der Firma, des Stammkapitals und der allgemeinen Vertretungsregelung vollständig neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als geschäftsführende persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Telefonbau Ewald Kalthöfer GmbH & Co. KG", deren Gegenstand der Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung, die Installation und der Service von IT-, Telekommunikations- und Sicherheitstechniksystemen ist.
Kalthöfer Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Mönchengladbach (Diebesweg 59, 41065 Mönchengladbach). Die Gesellschafterversammlung hat am 05.12.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 4.435,41 auf EUR 30.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 Absatz 1 (Stammkapital) zu ändern. Dieselbe Gesellschafterversammlung hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Absatz 1 (Beteiligungsgleichheit) und in § 9 Absatz 4 Satz 1 (Stimmrecht) beschlossen.