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Kalus und Winkelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH, Senftenberg (HRB 4635 CB) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bahnhofstr. 34
01968 Senftenberg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 4635 CB
Amtsgericht: Cottbus
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kalus und Winkelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Senftenberg war im Handelsregister Cottbus unter der Nummer HRB 4635 CB verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kalus und Winkelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Kalus und Winkelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 18.10.2006
Veränderung

Kalus und Winkelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH, Senftenberg(Bahnhofstr. 34, 01968 Senftenberg). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 wurde das Stammkapital der Gesellschaft auf EURO umgestellt und um 435,41 EUR auf 26.000,00 erhöht. Der Gesellschaftsvertrag wurde in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen), § 9 (Beschlußfassung), § 11 ( Einziehung und Übertragung von Geschäftsanteilen) und § 20 ( Bekanntmachungen) geändert.; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kalus und Winkelmann Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Cottbus (Amtsgericht Cottbus HRB 5558 CB) verschmolzen.Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..