Kamen Zollpost Verwaltungs GmbH, Unna (Hermann-Hesse-Straße 12, 59423 Unna). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden City Gewerbecenter GmbH am 16.09.2011 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kamen Zollpost Verwaltungs GmbH, Unna (Hermann-Hesse-Straße 12, 59423 Unna). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2011 mit der City Gewerbecenter GmbH mit Sitz in Unna (Amtsgericht Hamm HRB 3798) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.