HRA 5147: Kamps & Sohn Verpachtungs GmbH & Co. KG, Bocholt, Arndtstraße 3, 46397 Bocholt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Heinr. Kamps & Sohn Besitz GmbH & Co. KG (Amtsgericht Coesfeld HRA 5146) am 29.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 5147: Kamps & Sohn Verpachtungs GmbH & Co. KG, Bocholt, Arndtstraße 3, 46397 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2021 mit Ergänzung vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2021 und vom 20.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2021 und vom 20.12.2021 mit der Heinr. Kamps & Sohn Besitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRA 5146) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 5147: Kamps & Sohn Verpachtungs GmbH & Co. KG, Bocholt, Arndtstraße 1, 46397 Bocholt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Arndtstraße 3, 46397 Bocholt.