Kanalbau Goch GmbH, Goch, Jurgensstraße 6, 47574 Goch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GO! - Die Gocher Stadtentwicklungsgesellschaft mbH am 18.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kanalbau Goch GmbH, Goch, Klever Straße 26-28, 47574 Goch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Jurgensstraße 6, 47574 Goch. Bestellt als Geschäftsführer: Guntlisbergen, Gero, Goch, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.06.2013 mit der GO! - Die Gocher Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Goch (Amtsgericht Kleve, HRB 7958) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kanalbau Goch GmbH, Goch, Klever Straße 26-28, 47574 Goch. Geschäftsanschrift: Klever Straße 26-28, 47574 Goch. Nicht mehr Geschäftsführer: Marks, Carlo, Goch, * ‒.‒.‒‒.
Kanalbau Goch GmbH, Goch (Klever Straße 26-28, 47574 Goch). Der am 07.11.1995 mit der Stadt Goch Holding GmbH abgeschlossene und am 29.10.1999 abgeänderte Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der zuletzt mit der Firma Wirtschaftsbetriebe der Stadt Goch GmbH in Goch (HRB 7957 AG Kleve) als herrschendem Unternehmen fortgesetzt wurde, ist durch Vertrag vom 29.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Kanalbau Goch GmbH, Goch (Klever Straße 26-28, 47574 Goch). Die Rechte aus dem am 07.November 1995 mit der Stadt Goch Holding GmbH (jetzt firmierend: Energieversorgungsunternehmen der Stadt Goch GmbH) in Goch abgeschlossenen und am 29. Oktober 1999 abgeänderten Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag sind auf Grund der Abspaltung auf die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Goch GmbH in Goch (HRB 7957 AG Kleve) als herrschendem Unternehmen übergegangen.
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