Kanu-Club "Jan Wellem", Düsseldorf (c/o Herr Rudolf Schunath Sommerstr. 28, 40476 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Freie Wasserfahrer Düsseldorf 1921 e.V. am 10.03.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kanu-Club "Jan Wellem", Düsseldorf (c/o Herr Rudolf Schunath Sommerstr. 28, 40476 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 16.02.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.02.2006mit dem Freie Wasserfahrer Düsseldorf 1921 e.V. mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf VR 3031) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.