Kanzlei Andreas Keßler GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bad Vilbel, Kasseler Straße 30, 61118 Bad Vilbel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.01.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters Andreas Keßler, Bad Vilbel, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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