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Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Giengen (HRB 746119)

Firmendaten

Anschrift
Eselsburger Str. 1
89537 Giengen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 746119
Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Giengen ist im Handelsregister Ulm unter der Nummer HRB 746119 verzeichnet. Nach der Gründung am 03.03.2023 hat die Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO, insbesondere a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur Verwaltung und Abwicklung fremder Vermögensinteressen. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Kanzlei Häußler GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in 89537 Giengen an der Brenz, die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 2. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1 erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet. 3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1 anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die für sie tätigen Angehörigen der von ihr ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. 4. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche Niederlassung zu unterhalten. Die Vorgaben der anzuwendenden Berufsrechte sind erfüllt; insbesondere hat zumindest ein geschäftsführender Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter in der beruflichen Niederlassung oder in deren Nahbereich tätig zu sein. Des Weiteren muss mindestens ein Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist, seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4 WPO). 5. Die Gesellschaft darf insbesondere weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten, sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten die Voraussetzungen nach den anzuwendendden Berufsrechten erfüllt sind. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen bzw. solche zu erwerben.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 29.04.2023)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Kanzlei Häußler Verwaltungs-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
b)
Giengen an der Brenz
Geschäftsanschrift:
Eselsburger Straße 1, 89537 Giengen an
der Brenz
c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit §
43a Abs. 2 WPO, insbesondere
a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von
Jahresabschlüssen wirtschaftlicher
Unternehmen durchzuführen,
b) auch die Tätigkeit als Treuhändler zur
Verwaltung und Abwicklung fremder
Vermögensinteressen.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist
die Übernahme der Geschäftsführung als
persönlich haftende Gesellschafterin der
Kanzlei Häußler GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem
Sitz in 89537 Giengen an der Brenz, die
Vornahme aller damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte sowie die Förderung
des Unternehmenszwecks der
vorgenannten Kommanditgesellschaft.
Handels- und Bankgeschäfte sind
ausgeschlossen.
2. Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater oder der
Wirtschaftsprüfer sind ihr nicht gestattet.
3. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
der auf ihren Gegenstand nach Abs. 1
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendende Berufsrechte) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
4. Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs.
2 genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben der anzuwendenden
Berufsrechte sind erfüllt; insbesondere hat
zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. Des
Weiteren muss mindestens ein
Geschäftsführer, der Wirtschaftsprüfer ist,
seine berufliche Niederlassung am Sitz der
Gesellschaft haben (§ 28 Abs. 1 Satz 4
WPO).
5. Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG und Zweigniederlassungen
im Sinne von § 3 Abs. 3 WPO errichten,
sofern für die dort erbrachten Tätigkeiten
die Voraussetzungen nach den
anzuwendendden Berufsrechten erfüllt
sind.
6. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Häußler, Werner, Leonberg, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2023 mit Änderung vom
06.04.2023.
a)
28.04.2023
Erbstößer

Historie 1

28.04.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Werner Häußler
Geschäftsführer