Kaolin- und Tonwerke Seilitz-Löthain GmbH, Mehren, Nr. 11, 01665 Käbschütztal OT Mehren. Die Verschmelzung wurde am 09.07.2013 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kaolin- und Tonwerke Seilitz-Löthain GmbH, Mehren, Nr. 11, 01665 Käbschütztal OT Mehren. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2013 sowie Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben mit der Sibelco Deutschland GmbH mit dem Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur, HRB 1581) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.