HRB 725380: Kapitalpartner Friedrichshafen GmbH, Markdorf, Ravensburger Straße 32 A, 88677 Markdorf. Mit der "Kapitalpartner Holding GmbH", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722295) wurde am 23.11.2021 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 26.11.2021 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 725380: Kapitalpartner Friedrichshafen GmbH, Markdorf, Ravensburger Straße 32 A, 88677 Markdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2021. Geschäftsanschrift: Ravensburger Straße 32 A, 88677 Markdorf. Gegenstand: Der Erwerb eines Grundstücks, dessen Bebauung und die Veräußerung der errichteten Immobilie, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schafheutle, Heiko Dirk, Markdorf, * ‒.‒.‒‒; Schafheutle, Kai Sascha, Markdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Kapitalpartner Friedrichshafen GmbH & Co. KG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706021), gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.