Kapitalpflege Beteiligungs GmbH, Markdorf, Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Schafheutle, Anja, Markdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schafheutle, Kai, Markdorf, * ‒.‒.‒‒.
Kapitalpflege Beteiligungs GmbH, Markdorf, Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf.Bestellt als Geschäftsführer: Koterzyna, Jürgen, Stockach, * ‒.‒.‒‒.
Kapitalpflege Beteiligungs GmbH, Markdorf, Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2009. Geschäftsanschrift: Ravensburger Straße 32a, 88677 Markdorf. Gegenstand: Die Übernahme der Geschäftsführung und die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter bei Handelsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, insbesondere bei der Kapitalpflege GmbH & Co. KG mit Sitz in Markdorf. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schafheutle, Kai, Markdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Kapitalpflege Beteiligungs AG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 581644) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes des Rechtsträgers neuer Rechtsform, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.