HRB 10692: Karau Systemtechnik GmbH, Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 10692: Karau Systemtechnik GmbH, Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzeröffnungsantrag mangels Masse nach § 26 InsO zurückgewiesen wurde.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
HRB 10692: Karau Systemtechnik GmbH, Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bonn (98 IN 20/18) vom 11.05.2018 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgrund Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Karau Systemtechnik GmbH, Eitorf, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2009. Geschäftsanschrift: Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf. Gegenstand: Die Fertigung, Wartung und Instandhaltung von hydraulischen und pneumatischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karau, Gernot, Eitorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Gernot Karau, Eitorf, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma "Karau Systemtechnik e.K." mit Niederlassung in Eitorf (Amtsgericht Siegburg HRA 5071) betriebenen Unternehmens. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragenden Rechtsträgers am 27.08.2009.