Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Baur, Andreas, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒
Bischoff, Jochen, Keltern, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.12.2022
Falzone |
HRB 715061: Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Hauptversammlung vom 24.10.2018 hat die Änderung der Satzung in § 6 Ziffer 4. b) (Einziehung von Aktien) beschlossen.
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Gesellschaft hat am 15.01.2013 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Die Hauptversammlung vom 08.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Das Grundkapital ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom gleichen Tag auf 588.141,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Karcher AG, Birkenfeld, Gewerbestr. 19, 75217 Birkenfeld. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2012 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Karcher Motorrad GmbH", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRB 504309) "Karcher Television GmbH", Birkenfeld (Amtsgericht Mannheim HRB 504590) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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