HRA 9056: Karcher Service GmbH & Co. KG, Baiersdorf, Judengasse 28, 91083 Baiersdorf. Prokura erloschen: Karcher, Klaus, Baiersdorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 9056: Karcher Service GmbH & Co. KG, Baiersdorf, Hauptstr. 5, 91083 Baiersdorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Judengasse 28, 91083 Baiersdorf.
Karcher Service GmbH & Co. KG, Pottenstein (Hauptstraße 5, 91083 Baiersdorf). Sitz verlegt, nun: Baiersdorf. Nun Amtsgericht Fürth HRA 9056.
Karcher Service GmbH & Co. KG, Baiersdorf (Hauptstraße 5, 91083 Baiersdorf, der Betrieb von Gaststätten und Hotels und von Versorgungsunternehmen für Gastronomiebetriebe, das Veranstaltungs-Caterin sowie die Durchführung von touristischen Veranstaltungen.). Kommanditgesellschaft Beginn: 11.08.2004. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Karcher Service Verwaltungs-GmbH, Baiersdorf (AG Fürth HRB 11451), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Karcher, Klaus, Baiersdorf, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Pottenstein (Amtsgericht Bayreuth HRA 3394) nach Baiersdorf verlegt.
Frankenlandstuben Gastronomie GmbH & Co. KG, Pottenstein (Hauptstr. 1, 91278 Pottenstein). Firma geändert, nun: Karcher Service GmbH & Co. KG. Firma der persönlich haftenden Gesellschafterin geändert: Persönlich haftender Gesellschafter: Karcher Service Verwaltungs-GmbH, Pottenstein (Amtsgericht Bayreuth HRB 4004), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die intra-lab GmbH mit dem Sitz in Haßfurt-Sylbach (Amtsgericht Bamberg HRB 3394) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.