HRA 53710 B: Karin Großmann e.K., Berlin, Bülowstraße 56/57, 10783 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2017 und vom 31.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses des Gesellschafters des übernehmenden Rechtsträgers sowie des Inhabers jeweils vom selben Tage das Vermögen auf die biss Privatinstitut für deutsche Sprache GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 185009 B) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: eK