HRA 1438: Karin und Detlef Hertzsch OHG, Güstrow, Baustraße 8 - 10, 18273 Güstrow. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hertzsch, Detlef, Krakow am See, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Hertzsch, Jan, Rostock, * ‒.‒.‒‒.
Karin und Detlef Hertzsch OHG, Güstrow, Baustraße 8 - 10, 18273 Güstrow. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Hertzsch, Karin, Gettorf, * ‒.‒.‒‒; Hertzsch, Detlef, Gettorf, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2011 mit der Nordik Hotel GmbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht Rostock, HRB 6656) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.